Bundestag beschließt Recht auf Ladepunkt und Glasfaser

Künftig kann ein einzelner Wohnungseigentümer den Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos oder eines Glasfaseranschluss auf eigene Kosten verlangen.

Jetzt ist es amtlich – Wohnungseigentümer haben einen Anrecht auf eine Lademöglichkeit für E-Autos.

Gerade bei Wohnungsgesellschaften hat man immer das Problem, dass man als Mieter oder Eigentümer zwar gerne ein E-Auto haben möchte, aber die Möglichkeit zu Hause zu laden verwehrt wurde.

Es bleibt spannend!

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