Brandschutzschalter in der Elektroinstallation

Ein Brandschutzschalter (AFDD) wurde mit der Neuauflage der DIN VDE 0100 Teil 420 vom Februar 2016 für Elektroinstallationen in diesen Bereichen Pflicht (421.7) (eine Übergangszeit war bis 18. Dezember 2017):

a) Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) sind vorzusehen in einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A:

  • in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z. B. Kindertagesstätten, Seniorenheime);
  • in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2
  • in Räumen oder Orten
  • mit einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien nach 422.3,
  • mit brennbaren Baustoffen nach 422.4,
  • mit Gefährdungen für unersetzbare Güter nach 422.

b) In einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A wird der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) empfohlen für

  • Räume mit Schlafgelegenheiten;
  • Räume oder Orte mit Feuer verbreitenden Strukturen nach 422.5.

Im Februar 2018 wurde die Norm nochmal überarbeitet und es erschien eine Berichtigung der Norm. In dieser wird festgelegt, dass der Einsatz des AFDDs abhängig von einer Risikoabschätzung ist.
(kurz Zusammengefasst).

Am Markt selber war zuvor wie auch jetzt eine hitzige Diskussion ob man diesen AFDD überhaupt benötige, da er ja „nur Geld kostet“.

Im Netz habe ich einen interessanten Beitrag von Siemens (ja das waren die, die den AFDD als erster gehabt haben, und auch in der Norm mitgewirkt haben – das wird heute noch nachgesagt).

Aber lesen Sie selbst, wie der AFDD schon frühzeitig den Fehler meldet. Link – hier klicken