Online Banking – zwei Faktor Authentisierung

Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie oder auch Payment Services Directive 2, kurz PSD2, der EU ist am 14. März 2019 in Kraft getreten und muss ab 14. September angewandt werden. Zusammenfassend schreibt die Richtlinie vor, dass einerseits sämtliche elektronischen Zahlungsvorgänge oder Kontozugriffe durch eine Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt werden müssen und dass andererseits die bekannten iTAN-Papierlisten nicht mehr verwendet werden dürfen.

mehr Informationen findet man auf den Seiten des BSI – hier klicken